Einspruch / Beschwerde
Einspruch
Verlangen des Antragstellers, Kandidaten oder einer zertifizierten Person, die durch die Zertifizierungsstelle getroffene Entscheidung in Bezug auf seinen/ihren angestrebten Zertifizierungsstatus zu überprüfen.
- Wenn Sie einen Einspruch gegen eine getroffene Zertifizierungsentscheidung vorbringen wollen, senden Sie den Einspruch mit Begründung und ggf. zugehörigen Dokumenten formlos an: info@metall-zert.de.
- Ihr Einspruch mit den notwendigen Unterlagen und dem ggf. betreffenden Prüfstück werden an den Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit der Metall-Zert GmbH übergeben. Der Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit befasst sich mit dem Einspruch innerhalb von 4 Wochen. Die Bearbeitung des Einspruchs erfolgt unter dem Gesichtspunkt, Ihr Anliegen als Einspruchführer vollständig zu verstehen und eine sachlich vertretbare Entscheidung herbei zu führen. Zur Bearbeitung des Einspruchs kann der Ausschuss den Kandidaten, den Prüfer und die Zertifizierungsstelle befragen.
- Der Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit der Metall-Zert GmbH Zertifizierungsstelle entscheidet über die Berechtigung oder der Nicht-Berechtigung des Einspruchs und den daraus resultierenden Folgemaßnahmen. Die Entscheidung des Ausschusses zum Einspruch ist für die Zertifizierungsstelle verbindlich. Über das Ergebnis erhalten Sie als Einspruchführer schriftlich Nachricht.
Beschwerde
Ausdruck der Unzufriedenheit, im anderen Sinne als Einspruch, durch jede Person oder jede Organisation gegenüber einer Zertifizierungsstelle in Bezug auf die Tätigkeiten der Stelle bzw. einer zertifizierten Person, wo eine Antwort erwartet wird.
- Wenn Sie eine Beschwerden vorbringen wollen, verwenden Sie dieses Formblatt. Senden Sie dieses, zusammen mit evtl. zugehörigen Dokumenten an: info@metall-zert.de. Die Beschwerde wird an die betroffene Zertifizierungsstelle zur weiteren Bearbeitung übergeben.
- Ein Mitarbeiter der durch die Beschwerde nicht unmittelbar betroffen ist, wird den Vorgang federführend bearbeiten. Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt unter dem Gesichtspunkt, Ihr Anliegen als Beschwerdeführer vollständig zu verstehen und eine sachlich vertretbare (Korrektur-)Maßnahme vorzuschlagen und ggf. umzusetzen. Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Mitarbeiter der Metall-Zert GmbH, der zuständigen Zertifizierungsstellenleitung, und ggf. der Geschäftsführung. Sofern erforderlich nimmt der Beschwerdebearbeiter im Rahmen der Bearbeitung zur Klärung von Sachverhalten Kontakt mit Ihnen (Beschwerdeführer) auf.
- Nach Klärung aller Sachverhalte entscheidet die Zertifizierungsstelle über die Berechtigung oder der Nicht-Berechtigung der Beschwerde und den daraus resultierenden Folgemaßnahmen. Sie als Beschwerdeführer erhalten nach Entscheidung der Zertifizierungsstelle eine schriftliche Antwort zu Ihrem Vorgang.