Schweißerprüfung nach EN ISO 9606
Schweißen ist ein spezieller Prozess. Das heißt, die beim Schweißen erzeugten Ergebnisse können nicht ohne weiteres oder in wirtschaftlicher Weise validiert werden. Aus diesem Grunde fordern viele Regelwerke den Einsatz von Schweißern, die durch eine geeignete Prüfung qualifiziert wurden. Grundlage für die Prüfung von Schweißern (Schmelzschweißen) ist die Normenreihe EN ISO 9606.
Wir, die Metall-Zert GmbH, betreiben eine Zertifizierungsstelle für Personen zur Abnahme von Schweißerprüfungen für
- DIN EN ISO 9606-1 (2017) - Stähle
- DIN EN ISO 9606-2 (2005) - Aluminium und Aluminiumlegierungen
Eine Ausbildung der Prüfungs-Teilnehmer ist allen Prüfstellen durch ISO/IEC 17024 untersagt.
Ablauf einer Prüfung
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Um ein Angebot für die Abnahme von Schweißerprüfungen zu erhalten, nutzen Sie bitte die nachfolgende unterstützte Angebotserstellung:
Angebot einholenSenden Sie uns Ihren Auftrag zur Schweißerprüfung.
Aus Datenschutzgründen muss für jeden Prüfungskandidaten (Schweißer) die 2. Seite des Auftragsformulars ausgefüllt sein und vom Prüfungskandidaten unterschrieben werden.
Der Auftrag kann per E-Mail, Post oder Fax an uns übermittelt werden.
Nach der Terminvereinbarung mit unserem Prüfer erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung.
Sie als Auftraggeber müssen sicherstellen, dass die von Ihnen vorgesehene Prüfstätte für die Durchführung der Prüfungen geeignet ist:
- Ausreichend geeignete Arbeitsplätze für die Durchführung der praktischen Prüfung.
- Notwendige, technische Ausrüstung zur Herstellung der Prüfstücke (z.B. Schweißgeräte, mechanische Vorbereitung, ggf. Formiereinrichtungen), die den aktuell gültigen Arbeitssicherheitsvorschriften entsprechen.
-
Bereitstellung der Prüfstücke:
- Prüfstücke in ausreichender Menge, zugeschnitten und mit ggf. notwendiger Schweißnahtvorbereitung versehen.
- Prüfbescheinigung mindestens 2.2 nach EN 10204 für alle verwendeten Werkstoffe und Abmessungen.
- Einhaltung der Anforderungen an den Arbeitsschutz, einschließlich der PSA der Prüfungsteilnehmer.
- Eignung der Einrichtungen, um die Auswertung der Prüfstücke vor Ort durchzuführen (z.B. ausreichende Beleuchtung, Möglichkeiten der zerstörenden Prüfung). Ist dies nicht vollumfänglich möglich, kann unser Prüfer die Prüfstücke zur Auswertung mitnehmen (Mehrkosten sind durch den Auftraggeber zu tragen).
- Geeignete Räumlichkeiten in denen die Fachkundeprüfung durchgeführt werden kann.
Unser Prüfer wird vor Beginn der Prüfung die Eignung der Prüfstätte beurteilen.
- Die Prüfung ist nur für geübte Schweißer mit der erforderlichen Handfertigkeit geeignet.
- Der Schweißer muss zum Zeitpunkt der Prüfung in entsprechender körperlicher Verfassung sein.
- Die erforderlichen Kenntnisse für die Fachkundeprüfung (in Deutschland und Österreich verpflichtend) müssen vorhanden sein.
- Bei Mitarbeitern ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist die Prüfungsteilnahme grundsätzlich möglich, aber vorab mit Metall-Zert zu klären.
- Der Schweißer muss die Prüfung nach einer durch uns zur Verfügung gestellten Schweißanweisung (p-WPS) ablegen (EN ISO 9606-ff Punkt 6.3).
Der Prüfungsteilnehmer (Schweißer) bereitet die Prüfstücke nach EN ISO 9606-1(Kap. 6.2) bzw. EN ISO 9606-2 (Kap. 6.2) vor.
Die Prüfung muss nach einer von uns freigegebenen Schweißanweisung (pWPS oder WPS) abgelegt werden. Für die meisten Prüfungen werden die Schweißanweisungen durchuns gestellt. Die in der Schweißanweisung geforderte Kehlnahtdicke, muss im Rahmen der zulässigen Schweißnahtunregelmäßigkeiten eingehalten werden. Das Schweißen der Prüfstücke muss im Beisein unseres Prüfers erfolgen. Die Prüfstücke müssen in der Wurzel- und Decklage zumindest eine Unterbrechung und einen Wiederansatz aufweisen.
Die Unterbrechungs- und Wiederansatzbereiche werden vom Prüfer vor Schweißen der nächsten Lage gekennzeichnet. Bei mehrlagigen Nähten wird jede Lage einer Sichtprüfung unterzogen, bevor die nächste Lage geschweißt wird. Der Schweißer darf, nach Genehmigung durch den Prüfer, kleinere Unregelmäßigkeiten durch Schleifen beseitigen. Ausgenommen ist die Decklage, bei der nur die Unterbrechung und der Wiederansatz geschliffen werden darf.
Der Prüfer darf die Prüfung abbrechen, wenn die Schweißbedingungen nicht den Anforderungen entsprechen oder falls ersichtlich ist, dass der Schweißer nicht die Handfertigkeit besitzt, um die Anforderungen zu erfüllen (z. B. wenn umfangreiche und/oder systematische Ausbesserungen durchgeführt werden).
Falls im Prüfstück des Schweißers die normativen Abnahmekriterien nicht erfüllt werden, hat der Schweißer die Prüfung nicht bestanden. Im Falle des nicht Bestehens, darf die Prüfung einmalig ohne zusätzliches Training wiederholt werden.
Wenn die Schweißnaht durch Sichtprüfung akzeptiert ist, wird die Schweißnaht gemäß ISO 9606-1 (Tabelle 13) bzw. EN ISO 9606-2 (Tabelle 9) überprüft.
Gegebenenfalls sind die Schweißnähte nach den Vorgaben des Prüfers vom Schweißer einzukerben und zu brechen.
Stehen die notwendigen Prüfeinrichtungen nicht zur Verfügung (z.B. für Durchstrahlungsprüfung), werden die Prüfstücke vom Prüfer mitgenommen.
Die fachkundliche Prüfung wird gemäß Nationalem Vorwort zu DIN EN ISO 9606-ff für Schweißer verlangt, die in der Bundesrepublik Deutschland die Prüfung ablegen.
Die Fachkundeprüfung findet in einem Raum statt, indem jedem Kandidaten (Schweißer) ein eigener Arbeitsplatz zu Verfügung steht. Die für die Bearbeitung der Prüfungsfragen verfügbare Zeit wird vom Prüfer vor Beginn der Fachkundeprüfung bekannt gegeben (pro Frage eine Minute). Die Prüfung findet schriftlich nach der multiple-choice-Methode statt. Pro Frage ist nur 1 Antwort richtig. Eine falsche Antwort bei einer Frage hat keine Auswirkung auf andere Fragen. Wird bei einer Frage mehr als 1 Antwort angekreuzt, gilt die Frage als falsch beantwortet Die Antworten sind im Antwortbogen eindeutig mit einem Kreuz in dem entsprechenden Feld zu kennzeichnen. Die Fachkundeprüfung gilt mit min. 60% der maximal erreichbaren Punkte, als bestanden.
Eine nicht bestandene Fachkundeprüfung kann einmalig, innerhalb von drei Monaten wiederholt werden. Die Verwendung von Hilfsmitteln in der Prüfung ist nicht gestattet.
Sprach- oder Leseschwierigkeiten des Kandidaten (Schweißer) müssen dem Prüfer vor Beginn der Prüfung mitgeteilt werden. Er kann dann ersatzweise eine mündliche Prüfung anhand der Fachkundefragebögen abnehmen. Fachkundeprüfungen in einer anderen Sprache als Deutsch, werden nicht angeboten.
Die Zertifizierungsstelle stellt für jede abgelegte und bestandene Prüfung eine Schweißer-Prüfbescheinigung aus.
Gültigkeitsbeginn der Schweißer-Prüfbescheinigung ist der Tag der Bewertung der Prüfungs-Dokumentation durch die Zertifizierungsstelle und der damit verbundenen Ausstellung der Schweißer-Prüfbescheinigung.
Gültigkeit der Schweißer-Prüfbescheinigungen:
- Schweißerprüfung nach EN ISO 9606-1 (Stahl): Für abgenommene Schweißerprüfungen durch Metall-Zert GmbH gilt EN ISO 9606-1 (9.3.a). Das heißt, der Schweißer muss die Prüfung alle 3 Jahre wiederholen, wenn seine Qualifikation aufrechterhalten werden soll.
- Schweißerprüfung nach EN ISO 9606-2 (Aluminium): Für abgenommene Schweißerprüfungen durch Metall-Zert GmbH gilt EN ISO 9606-2 (9.3). Das heißt, der Schweißer muss die Prüfung alle 2 Jahre wiederholen, wenn seine Qualifikation aufrechterhalten werden soll.
In beiden Fällen bleibt die Qualifikation des Schweißers nur gültig, wenn von der Schweißaufsichtsperson alle 6 Monate bestätigt wird, dass der Schweißer innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches geschweißt hat. Schweißer-Prüfbescheinigungen sind Eigentum der Metall-Zert GmbH und müssen bei Entzug Schweißer-Prüfbescheinigungen zurückgegeben werden.
Abnahme von Schweißerprüfungen nach EN ISO 9606
Geltungsbereich von Schweißerprüfungen
Abhängig vom geschweißten Prüfstück ergibt sich der Geltungsbereich der Schweißer-Prüfung nach folgender Kriterien.
FM1 (unlegierte Stähle und Feinkornstähle): FM1, FM2
FM2 (hochfeste Stähle): FM1, FM2
FM3 (warmfeste Stähle Cr < 3,75%): FM1, FM2, FM3
FM4 (warmfeste Stähle 3,75 ≤ Cr ≤12%: FM1, FM2, FM3, FM4
FM5 (nichrostende und hitzebeständige Stähle): FM 5
FM6 (Nickel und Nickellegierungen): FM5, FM6
Mit umhüllter Elektrode A (sauer umhüllt), RA (rutilsauer umhüllt), RB (rutilbasisch
umhüllt), RC (rutilzelluloseumhüllt), RR (dick rutilumhüllt), R (rutilumhüllt)
(jeweils oder): A, RA, RB, RC, RR, R
Mit umhüllter Elektrode B (basisch umhüllt): B, A, RA, RB, RC, RR, R
Mit umhüllter Elektrode C (zelluloseumhüllt): C
Mit Massivdrahtelektrode / -stab S: S, M
Mit metallgefüllte Drahtelektrode M: S, M
Mit basische Fülldrahtelektrode B: Fülldraht (B)
Rutile Fülldrahtelektrode R: Z: R, P, V, W, Y, Z
Rutile Fülldrahtelektrode – schnell erstarrende Schlacke P: Z: R, P, V, W, Y, Z
Fülldrahtelektrode – rutil oder basisch/fluorid V: Z: R, P, V, W, Y, Z
Fülldrahtelektrode – basisch/fluorid, langsam erstarrende Schlacke W: Z: R, P, V, W,
Y, Z
Fülldrahtelektrode – basisch/fluorid, schnell erstarrende Schlacke Y: Z: R, P, V, W,
Y, Z
Fülldrahtelektrode – andere Arten Z: R, P, V, W, Y, Z
Dicke des Schweißguts des Prüfstücks: s < 3mm :
Geltungsbereich s bis 3 oder s bis 2s (der Größere Wert zählt)
3 mm ≤ s < 12 mm: 3 bis 2s
s ≥ 12 mm: ≥ 3
t < 3: t bis 2t
t ≥ 3 mm: ≥ 3mm
D ≤ 25 mm: D bis 2D
D > 25 mm ≥ 0,5D (min. 25 mm)
PA (Wannenposition): PA
PC (Querposition): PA, PC
PE (Blech, Überkopfposition): PA, PC, PE
PF (Blech, Steigposition): PA, PF
PG (Blech, Fallposition): PG
PH (Steigend am Rohr): PA, PF
PJ (Fallend am Rohr)
H-L045: PA, PC, PE, PF
J-L045: PA, PC, PE, PG
PA (Wannenposition): PA
PB (Horizontalposition): PA, PB
PC (Querposition): PA, PB, PC
PD (Überkopfposition): PA, PB, PC, PD
PE (Blech, Überkopfposition): PA, PB, PC, PD, PE
PF (Blech, Steigposition): PA, PB, PF
PG (Blech, Fallposition): PG
PH (Steigend am Rohr): PA, PB, PD, PE, PF
PJ (Fallend am Rohr): PA, PB, PD, PE, PG
ss nb (einseitig ohne Schweißbadsicherung): ss nb, ss mb, bs, ss gb
ss mb (einseitig mit Schweißbadsicherung): ss mb, bs
ss gb (Gaswurzelschutz): ss mb, bs, ss gb
bs (beidseitiges Schweißen): ss mb, bs
sl (einlagig): sl
ml (mehrlagig): sl, ml
21: 21, 22
22: 21, 22
23: 21, 22, 23
24: 24, 25
25: 24, 25
26: 24, 25, 26
t ≤ 6 mm: 0,5t bis 2t
t > 6 mm: ≥ 6 mm
t < 3 mm: t bis 3 mm
t ≥ 3 mm: ≥ 3 mm
D ≤ 25 mm: D bis 2D
D > 25 mm: ≥ 0,5D (min. 25 mm)
PA: PA, PB
PB: PA, PB
PC: PA, PB, PC
PD: PA, PB, PC, PD, PE, PF (Blech)
PE: PA, PB, PC, PD, PE, PF (Blech)
PF (Blech): PA, PB, PF (Blech)
PF (Rohr): PA, PB, PD, PE, PF
PG (Blech): PG (Blech)
PG (Rohr): PA, PB, PD, PE, PG
H-L045: PA, PB, PC, PD, PE, PF, H-L045
ss nb (einseitiges Schweißen ohne Schweißbadsicherung): ss nb, ss mb, bs
ss mb (einseitiges Schweißen mit Schweißbadsicherung): ss mb, bs
bs (beideitiges Schweißen): ss mb, bs
sl (einlagig): sl
ml (mehrlagig): sl, ml